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Ach ja, ich erinnere mich
BTW welcher von Euch Trollos hat eigentlich behauptet, dass Art. 4 bzw. 5 GG die Unverletzlichkeit der Person regelt? Das kam mir schon auf dem Dinner spanisch vor.
Das ist natürlich völlig falsch *klugscheiß*
Art 4 regelt die u.a. die Religionsfreiheit und Art. 5 beinhaltet die Meinungsfreiheit.
Art. 2 ist der richtige gesuchte Art. , wie ich es auch schon auf dem Dinner richtig sagte .
Mein ich doch, zwei Jahre Staatsrecht bei Herrn Oevermann, sind doch nicht spurlos an mir vorüber gegangen.
Das ganze noch mal zu nachlesen: Mach Dich schlau
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