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 BeitragVerfasst am: 03.11.2006, 18:21 Antworten mit Zitat  
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  Josna
Royal Guard

Anmeldedatum: 29.01.2005
Beiträge: 1881
Wohnort: NRW

Ich bin verwirrt. Meinst du wirklich Yavin? Weil danach waren die Imperialen noch sehr organisiert und soweit mir bekannt ist die Rebellen auf den Weg nach Hoth. Zwinker
_________________
"Das Paradies habe ich mir immer als eine Art Bibliothek vorgestellt." J.L. Borges


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 BeitragVerfasst am: 04.11.2006, 10:52 Antworten mit Zitat  
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  Ashara
Schmugglerin

Anmeldedatum: 02.03.2005
Beiträge: 6593
Wohnort: Ruhrpott

Äh nein, ich meinte die Schlacht nach Endor, sorry. Eben nach dem Ende von Ep VI ab da wo das EU anfängt und ich mich nicht mehr auskenne Zwinker .


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 BeitragVerfasst am: 04.11.2006, 12:32 Antworten mit Zitat  
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  Josna
Royal Guard

Anmeldedatum: 29.01.2005
Beiträge: 1881
Wohnort: NRW

Ganz genau kenne ich mich da auch nicht mehr aus. Habe zwar einiges aus dem EU gelesen doch was wann kam - schulterzuck. Hast du schonmal bei Sky auf der Seite geschaut? Soweit ich mich erinnere hat er eine ganz gute Timeline die evtl. helfen könnte.
_________________
"Das Paradies habe ich mir immer als eine Art Bibliothek vorgestellt." J.L. Borges


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 BeitragVerfasst am: 04.11.2006, 14:53 Antworten mit Zitat  
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  Ashara
Schmugglerin

Anmeldedatum: 02.03.2005
Beiträge: 6593
Wohnort: Ruhrpott

Oh ja, da kann ich auch noch mal schauen.
Allerdings habe ich auch im OSWFC Forum ein paar hilfreiche Antworten bekommen.


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 BeitragVerfasst am: 27.11.2006, 08:57 Antworten mit Zitat  
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  Darth Burn
Sandtrooper

Anmeldedatum: 07.04.2006
Beiträge: 377
Wohnort: Mustafar

*hand heb*
Ich hab da auch mal ne frage... Embarassed
Vielleicht wissen es einige von euch ja schon, das mein Nickname, auch gleichzeitig mein Charakter ist. Ich hab mich jetzt gestern bei der Sith-Force angemeldet und direkt eine Frage aufs Auge gedrückt bekommen:
Gibt es eine Geschichte zu deinem Charakter???
Ich hab zwar schon versucht was anzufangen, aber leider bin ich nich all zu begabt dafür...
Deshalb meine Frage mal ganz direkt hier in den Raum gestellt.
Würde sich vielleicht einer von euch bereit erklären, mir bei meiner Story Behilflich zu sein??? Ich möchte mich nicht aufdrängen oder sonst was... Also bitte nur die angesprochen fühlen, die auch Lust und Spaß daran hätten, etwas zu schreiben!!!
Ich bedanke mich schon mal für jede Hilfe im Vorraus!!!!!
_________________
Die Dunkelheit gewinnt immer.
Sie ist überall.
Selbst das hellste Licht,
wirft einen tiefen Schatten!!!

Darth Burn Twisted Evil



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 BeitragVerfasst am: 23.01.2007, 23:33 Antworten mit Zitat  
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  Bezorar
Grand Moff

Anmeldedatum: 03.03.2005
Beiträge: 3853
Wohnort: Bochum

Ich denke, es passt hier ganz gut rein.
So kann man zur eigenen Buchveröffentlichung kommen:

Eben im Newsletter von Geizkragen.de gelesen:

Zitat:
Books on Demand - Gratis zur eigenen Buchveröffentlichung

Die Idee ist nicht neu, aber genial. Books on Demand (BoD) hat
einen neuen Online-Service namens "BoD Fun" gestartet, der es Euch
ermoeglicht, Euer selbst geschriebenes Buch kostenlos zu
veroeffentlichen.

Schreiben muesst Ihr das Buch allerdings selbst ;-) Ist dies
geschehen, dann ladet Ihr einfach das fertige Manuskript hoch.
Anschliessend wird die Datei automatisch an BoD gesendet. Euer
fertiges Werk wird ueber einen Online-Buchshop vertrieben, der
auf der Leipziger Buchmesse im Maerz dieses Jahres Premiere hat.
Doch erst, wenn sich ein Interessent fuer Euer Buch findet und
dieses auch bestellt, wird es gedruckt. Ab sechs Euro werden
einzelne Exemplare eines Buches verkauft.

Natuerlich lassen sich die Service-Leistungen beliebig erweitern,
nur leider wirds dann kostenpflichtig: Fuer 149 Euro bekommt Euer
Machwerk eine eigene ISB-Nummer. Ausserdem wird das Buch ueber
alle deutschsprachigen Buchhandlungen und ueber mehr als 1000
Online-Buchshops wie amazon.de, libri.de oder spiegel.de vertrieben.
Auch persoenliche Beratungen sowie verschiedene Layout- und
Lektoratsservices koennen kostenpflichtig in Anspruch genommen
werden.

Noch Fragen? Dann fordert einfach kostenlos Eure Autorenmappe an
mit allen wichtigen Infos fuer Eure erste Buchveroeffentlichung
und einer Ausgabe des Autorenmagazins BoD AKTUELL:
http://click.be3a.com/click_de.html?ADVS=209198.4

Books on Demand bietet seinen Service fuer Verlage, Autoren und
Marktfuehrer im Bereich der digitalen Buchveroeffentlichung an.
Jaehrlich liefert BoD mehr als 20 000 Titel. Zur Webseite von BoD
gehts hier: http://click.be3a.com/click_de.html?ADVS=209198.5

_________________
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 BeitragVerfasst am: 24.01.2007, 20:19 Antworten mit Zitat  
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  musician
Royal Guard

Anmeldedatum: 10.06.2005
Beiträge: 2546

Hört sich doch gut an. Ist für junge Autoren doch eine gute Möglichkeit.
_________________
Bye
musician



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 BeitragVerfasst am: 25.01.2007, 10:20 Antworten mit Zitat  
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  X-Wing
AT-AT Driver

Anmeldedatum: 23.05.2006
Beiträge: 551
Wohnort: Yavin 4

Das denke ich auch...
_________________



"Was werde ich dort finden?"
- "Nur was Du mit Dir nimmst."

"Dein Lichtschwert...nicht brauchen Du wirst."


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 BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 00:37 Antworten mit Zitat  
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  Zutton
Jüngling

Anmeldedatum: 30.12.2004
Beiträge: 4033
Wohnort: Kamen

Ich hätte mal ne Frage: Meint ihr, man bekommt rechtliche Probleme, wenn man in einem Roman Teile von Songs zitiert? Also z.B. zwei Zeilen als einleitendes Zitat der Geschichte, und später einmal den Refrain eines Songs als Zitat? In beiden Fällen wird kenntlich gemacht, dass diese Zitate nicht auf meinem Mist gewachsen sind, und es werden die entsprechenden Urheber (in dem Fall die Interpreten) genannt.
_________________


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 BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 08:53 Antworten mit Zitat  
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  Ashara
Schmugglerin

Anmeldedatum: 02.03.2005
Beiträge: 6593
Wohnort: Ruhrpott

Ich denke das kommt darauf an, ob Du es veröffentlichen möchtest, um damit Geld zu verdienen oder ob Du es als reine Fanpublikation z. B. ins Internet setzt.
Bei letzterem würde ich sagen, sollte ein entsprechender Vermerk ausreichend sein.
Wenn Du aber beabsichtigst den Roman verlegen zu lassen, würde ich in jedem Fall noch mal weitere Erkundigungen einziehen, bzw. die Erlaubnis vom Rechteinhaber des Songs einholen.

Ist es denn ein alter Song oder ein neueres Stück?


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 BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 09:28 Antworten mit Zitat  
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  Zutton
Jüngling

Anmeldedatum: 30.12.2004
Beiträge: 4033
Wohnort: Kamen

Es sind neuere Stücke, also liegen definitiv Copyrights drauf... Naja, ich denke, ich werde da wohl wirklich noch ein paar Erkundigungen einholen.
_________________


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 BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 10:29 Antworten mit Zitat  
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  Zutton
Jüngling

Anmeldedatum: 30.12.2004
Beiträge: 4033
Wohnort: Kamen

Ich habe jetzt diese recht interessante Info in einem Forum für Schriftsteller gefunden:

Zitate und Urheberrecht

Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne dass eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müsste (§ 51 UrhG in Deutschland, siehe unten). Die allgemeine Begründung dafür ist, dass Zitate der kulturellen und wissenschaftlichen Weiterentwicklung einer Gesellschaft dienen (siehe auch Informationsfreiheit). Zitate stellen einen Unterfall der urheberrechtlichen Schranken dar.

Zitate sind mit Quellenvermerken zu versehen (Gebot der Quellenangabe in § 63 deutsches UrhG im Sinne einer genauen Angabe der Fundstelle). Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schaffenshöhe“ aufweisen. Demnach dürfen sich Zitatsammlungen, die ausschließlich Fremdleistungen wiedergeben, nicht auf das Zitatrecht berufen. Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.

Zitate unterliegen dem Änderungsverbot, doch sind Kürzungen zulässig, wenn sie den Sinn nicht entstellen.

Unterschieden werden:

* Großzitate – Zitate ganzer Werke
* Kleinzitate – auszugsweise Zitate, z.B. einzelne Sätze oder Gedankengänge
* Bildzitate, Musikzitate und Filmzitate

Großzitate sind nur in wissenschaftlichen Arbeiten zulässig. Voraussetzung für ein Großzitat ist die bereits erfolgte Veröffentlichung (in Deutschland: das Erscheinen).

Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.

Bildzitate sind rechtlich am schwierigsten zu handhaben. Bildzitate sind einerseits als Großzitate (im wissenschaftlichen Bereich) gerechtfertigt, andererseits aber nach herrschender Lehre auch als Große Kleinzitate möglich.

Filmzitate werden als Sonderform von Bildzitaten angesehen. Allerdings ist es in der Filmbranche nicht unüblich, Parodien auf ganze Filme zu produzieren, die als eigenständige Kunstwerke angesehen und akzeptiert werden, auch wenn das parodierte Original (bei dieser Kunstform notwendigerweise) eindeutig erkennbar ist.

Zitate im Deutschen Urheberrecht

Im deutschen Urheberrecht gilt für Zitate der Paragraph 51 UrhG (Stand: 10. September 2003):

UrhG § 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang

1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.

Nur weiß ich jetzt immer noch nicht, ob meine Zitate unter den Begriff "Kleinzitate" fallen.
_________________


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 BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 10:42 Antworten mit Zitat  
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  Laeusel
Jedi-Rat Mitglied

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Beiträge: 8188
Wohnort: Ruhrpott

Ich hab einige Bücher in denen am Kapitelbeginn irgendwelche
Zitate aus anderen Büchern oder Musikstücken sind.
z. B. Tintenherz

Das scheint gar nicht so selten zu sein.
_________________
Ciao
Laeusel Cool

"Ich habe nie groß darüber nachgedacht, wie ich sterben werde.
Aber anstelle von jemandem zu sterben, den man liebt, scheint
mir ein guter Weg zu sein, um zu gehen."


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 BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 10:53 Antworten mit Zitat  
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  Zutton
Jüngling

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Beiträge: 4033
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Davon habe ich auch einige - und bis auf die Nennung des Interpreten gibt es ansonsten keinerlei Vermerke über die Rechteinhaber der Songs. Aber man weiß ja nicht, was hinter den Kulissen geregelt werden muß. Und ich habe keine Lust auf eine Klage Zwinker
_________________


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 BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 10:57 Antworten mit Zitat  
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  Laeusel
Jedi-Rat Mitglied

Anmeldedatum: 11.08.2005
Beiträge: 8188
Wohnort: Ruhrpott

Stehen die Rechte dann nicht immer hinten im Quellenverweis im Buch?
Ich glaub (WIMRE) bei Tintenherz ist das so. Gruebel
_________________
Ciao
Laeusel Cool

"Ich habe nie groß darüber nachgedacht, wie ich sterben werde.
Aber anstelle von jemandem zu sterben, den man liebt, scheint
mir ein guter Weg zu sein, um zu gehen."


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 BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 11:24 Antworten mit Zitat  
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  Zutton
Jüngling

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Wohnort: Kamen

In den Büchern, die ich zur Hand habe, steht nichts. Da steht unter den entsprechenden Songzeilen lediglich z.B. "Private Investigator - Dire Straits".
_________________


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 BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 13:19 Antworten mit Zitat  
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  Ashara
Schmugglerin

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Hm also die Auszüge aus dem Gesetzestext sind meiner Meinung nach sehr schwammig, da offenbar sehr viel Auslegungssache ist oder wie der Rechtsexperte sagt Ermessen.
Hier würde vermutlich in jedem Einzelfall geprüft werden, ob das nun in Ordnung geht oder nicht.

Ich würde ja in Deinem Fall davon ausgehen, dass es sich um ein sogenanntes Kleinzitat handelt, Du willst ja nur einen Teil des Songtextes zitieren und von daher passt diese Formulierung schon ganz gut:

Auszug aus dem Gesetzestext:
Kleinzitate dürfen weiterreichend verwendet werden. Der Zitierzweck muss erkennbar sein. Das Zitat muss also in irgendeiner Beziehung zu der eigenen Leistung stehen, beispielsweise als Erörterungsgrundlage. Der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.

Mit dem Songtext leitest Du ja Deine Geschichte ein, bzw. der spätere Refrain unterstützt Dei Werk. Demnach steht es meiner Meinung nach in Beziehung zu Deiner eigenen Leistung, also Deiner Story.

Probleme habe ich noch hiermit:
Das Zitatrecht dürfen nur Werke beanspruchen, die selbst urheberrechtlichen Schutz genießen, also eine eigene „Schaffenshöhe“ aufweisen.

Dass Dein Werk selbst urheberrechtlichen Schutz genießt ist klar aber was eine eigene Schaffenshöhe sein soll ist mir nicht so ganz klar. Confused

Die (wirtschaftlichen) Interessen des Urhebers bzw. Rechteinhabers des zitierten Werkes dürfen durch ein Zitat nicht über Gebühr eingeschränkt werden.

Auch hier gehe ich mal davon aus, dass das nicht der Fall sein dürfte.
Da der Text aber sehr schwammig ausgedrückt ist, lese ich auch darin, dass der Rechteinhaber selbst sagen kann, wann er sich in seinen Interessen eingeschränkt fühlt und die könnte natürlich wesentlich niedriger sein, als man denkt.

Beabsichtigst Du denn Deinen Roman/Story zu kommerziell zu veröffentlichen? Dann würde ich das auf jeden Fall noch klären. Doch derartige Rechtsprobleme würde dann ja auch u.U. der Verleger klären.


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 BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 15:16 Antworten mit Zitat  
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  Zutton
Jüngling

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Ja, ich habe vor, den über den oben erwähnten BoD-Service zu veröffentlichen. Durchaus etwas kostenpflichtig, damit ich ne ISBN-Nummer habe. Wäre ja schon lustig, wenn ich nach nem viertel Jahr erfahre, dass es tatsächlich zwei Leute gab, die sich das Buch gekauft haben Zwinker
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 BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 16:42 Antworten mit Zitat  
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  Ashara
Schmugglerin

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Na ja, im zweifelsfall kannst Du ja da noch mal nachfragen Smile Zwinker .

BTW:
Ich würde Dein Buch kaufen, also sag einfach mal Bescheid wenn es soweit ist Smile .


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 BeitragVerfasst am: 26.01.2007, 17:23 Antworten mit Zitat  
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  Zutton
Jüngling

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Wohnort: Kamen

Das ist lieb. Smile Ich komme drauf zurück Smile
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